Petition: Wissenschaft und Forschung – Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen

Lars Fischer reichte am 20.10.2009 im Deut­schen Bun­des­tag die Online-Petition zu „Wis­sen­schaft und For­schung – Kos­ten­lo­ser Erb­werb wis­sen­schaft­li­cher Publi­ka­tio­nen“ ein. Er for­dert darin die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges auf, einen Beschluß zu fas­sen, wis­sen­schaft­li­che Publi­ka­tio­nen, die aus öffent­lich geför­der­ter For­schung her­vor­ge­hen, allen Bür­gern kos­ten­frei zugäng­lich zu machen. Des­wei­te­ren sol­len Insti­tu­tio­nen, die staat­li­che For­schungs­gel­der auto­nom ver­wal­ten, ent­spre­chende Vor­schrif­ten erlas­sen und tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen dazu schaf­fen. Nach heu­ti­gem Stand (28. Novem­ber 2009) haben 16024 Per­so­nen die Peti­tion mitunterzeichnet.

Wir (der Ver­le­ger und seine Mit­ar­bei­ter) sind hin­sicht­lich der For­de­rung sehr zwie­ge­spal­ten. Ohne Zwei­fel ist die dahin­ter ste­ckende Idee nicht schlecht und logisch nach­voll­zieh­bar. Nur erscheint uns das Ganze zu „kurz gesprun­gen“ zu sein. Im Fol­gen­den wer­den wir einige Beden­ken äußern, sowohl aus der spe­zi­el­len Posi­tion der Wis­sen­schaft­ler (u. a. als Dok­to­ran­den), als auch aus der all­ge­mei­nen Sicht. Vor­weg: der Meine Ver­lag bekennt sich zu OpenAc­cess und hat mit Wissens-Werk.de (u. a. AEON – Forum für junge Geschichts­wis­sen­schaft) eine eigene Platt­form dafür geschaf­fen. Also wir sind kein “böser” Ver­lag, der hier seine Felle davon schwim­men sieht ;-) .

  • Zunächst stellt sich für uns die Frage, was ist öffent­lich geför­derte For­schung. So klar, wie es auf den ers­ten Blick scheint, ist es näm­lich nicht, wie jeder, der an einer Uni­ver­si­tät wis­sen­schaft­lich gear­bei­tet hat, weiß. Die For­men öffent­li­cher För­de­rung ist viel­fäl­tig, mit Zwi­schen­stu­fen, nicht immer klar defi­niert mit dem Blick auf das Ganze. Ganz klar gibt es öffent­li­che Gel­der zu For­schungs­zwe­cken (DFG bei­spiels­weise). Aber ande­rer­seits gibt es auch pri­vate Gel­der, die über die Uni­ver­si­tä­ten an die Emp­fän­ger gehen: bei­spiels­weise Sach­mit­tels­ti­pen­dien in Höhe von weni­gen hun­dert Euros, die aus einer pri­va­ten Stif­tung über die Uni­ver­si­tät ver­teilt wer­den. Oder von der DFG geför­derte Gra­du­ier­ten­kol­legs, deren Sti­pen­dia­ten ihr Lebens­un­ter­halt aus eige­nen Mit­teln finan­zie­ren müs­sen. Die DFG stellt dann eben die Gel­der für die Infra­struk­tur etc. des Stu­di­en­gan­ges. Was ist mit den Tau­sen­den von Dok­to­ran­den, die indi­vi­du­ell bei ihrem Dok­tor­va­ter pro­mo­vie­ren, aber tat­säch­lich nichts mit der Uni­ver­si­tät zu tun haben (keine Anstel­lung etc.), den­noch durch die Betreu­ung (Sprech­stunde, spe­zi­elle Semi­nare etc.) staat­li­che Gel­der für ihre For­schung in Anspruch neh­men (streng logisch gedacht!)?

Fazit: Zunächst muß genau defi­niert wer­den, was öffent­lich geför­derte For­schung ist!

  • Nach dem deut­schen Urhe­ber­rechts­ge­setz ist das Urhe­ber­recht Teil des Per­sön­lich­keits­rech­tes. Also der Urhe­ber bestimmt aus freiem Wil­len, was mit der Ver­wer­tung sei­nes Wer­kes geschieht. Es kann nicht von der Per­son los­ge­löst wer­den. (Des­we­gen über­tra­gen Auto­ren Ver­la­gen Nut­zungs­rechte! Die­ser Punkt wird lei­der in vie­len Dis­kus­sio­nen nicht streng genau beach­tet.) Wenn uns aber nun vor­ge­schrie­ben wird, wo und wie wir unser Werk publi­zie­ren, ver­letzt es unsere Per­sön­lich­keits­rechte. Hier besteht also ein Wider­spruch zwi­schen der For­de­rung in der Peti­tion und der aktu­el­len Gesetzeslage.
  • Durch das Grund­ge­setz abge­si­chert ist eine freie For­schung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG: „Kunst und Wis­sen­schaft, For­schung und Lehre sind frei.“). Zur For­schung gehört ele­men­tar und nicht abkop­pel­bar die Publi­ka­tion der For­schungs­er­geb­nisse. Durch eine Zwangs­ver­pflich­tung zu OpenAc­cess wäre die­ses Grund­recht nicht nur tan­giert, son­dern beschnit­ten. Schon aus die­sem Grund ist die Peti­tion nicht mit dem Grund­ge­setz vereinbar.
  • In wel­cher Form sol­len die Werke als OpenAc­cess vor­lie­gen? Zwei­ver­wer­tung (grü­ner Weg) oder Erst­pu­bli­ka­tion (gol­de­ner Weg)? Nach wel­cher Rechts­form (diverse CC-Lizenzen sind mög­lich) sol­len sie ver­legt wer­den? Wer ent­schei­det dar­über? Wo sol­len sie gela­gert wer­den? Auf einem zen­tra­len staat­li­chen Ser­ver, aber wel­cher Insti­tu­tion dann? Wie lange sol­len sie zugäng­lich sein? Wer ist für die Ver­wal­tung, Regis­trie­rung etc. zustän­dig? Wie soll das Ganze finan­ziert wer­den? Wel­che Lay­out­form sol­len sie haben, wer setzt die Werke, gibt es da Vor­schrif­ten? In kon­se­quen­ter Fort­füh­rung der Gedan­ken ent­steht ein staat­li­cher Zwangs­ver­lag, der so ein Mono­pol erhält. Uns macht das Angst!
  • Ein letz­ter Gedanke: was ist mit den For­schungs­er­geb­nis­sen, die pri­va­tim (Pri­vat­gel­der oder aus der freien Wirt­schaft) ent­stan­den sind. Diese For­scher dür­fen ja letzt­lich den Weg ihrer Publi­ka­tion frei wäh­len. Leicht kann es dazu kom­men, daß hier eine Zwei­klas­sen­wis­sen­schaft ent­steht: staat­lich geför­derte hier, private/aus freier Wirt­schaft geför­derte dort. (Die Frage ist, was macht man mit denen, die aus gemisch­ten Finan­zie­run­gen ent­stan­den sind?) Es ent­steht keine gesunde Kon­kur­renz, die sich aus dem Inhalt/Ergebnisse speist, son­dern aus ihrer Publi­ka­ti­ons­form, wobei ein Part auf eine bestimmte zwangs­fest­ge­legt wird. Ob das gut ist, ist fraglich.

Ohne Frage för­dert OpenAc­cess die Wis­sen­schaft. Ohne Frage ist es nicht in Ord­nung, wenn Ver­lage nicht nur an den hohen Druck­kos­ten, son­dern letzt­lich auch an den Auto­ren abge­ge­be­nen Arbeit wie Satz, Wer­bung etc. und den hohen Ver­kaufs­prei­sen kräf­tig ver­die­nen. Ohne Frage soll der Zugang zu Wis­sen mög­lichst leicht und kos­ten­frei, zumin­dest kos­ten­güns­tig sein. Aber der staat­li­che Zwang zu OpenAccess-Publikationen erscheint uns – vor allem bezüg­lich der offe­nen Fra­gen – nicht der rich­tige Weg zu sein. Viel mehr sollte die Idee, die Frei­wil­lig­keit durch Anreiz­schaf­fung geför­dert wer­den! Sonst besteht die Gefahr, daß Zustände ein­tref­fen wer­den, die nicht in der gut gemein­ten Inten­tion der Peti­tion liegen.

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Wenke Richter

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11 2009

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